Angebote für Prüfingenieure

Weiterbildung zum Unterschriftsberechtigten (UsB) Gesamtfahrzeug

Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Mit der Entscheidung des Bundesrates und der darauf folgenden Liberalisierung des § 21 im Frühjahr 2019 sind jetzt auch vom Kraftfahrt-Bundesamt für das Gesamtfahrzeug benannte Technische Dienste berechtigt, die erforderlichen Gutachten durchzuführen. Diese Tätigkeit war bisher einzig der Technischen Prüfstelle und dort dem amtlich anerkannten Sachverständigen vorbehalten.

In Kooperation mit der KÜS Technik GmbH, dem Technischen Dienst der KÜS, können Sie sich zum Unterschriftsberechtigten ausbilden lassen und dürfen dann u. a. Einzelgenehmigungen nach § 21 anbieten.

Wer bereits bei einer Überwachungsorganisation als amtlich anerkannter Sachverständiger tätig war, kann je nach Voraussetzung den UsB-Status mit auffrischenden Fortbildungsmaßnahmen im verkürzten Verfahren erlangen.

Weiteres zum Einzelgenehmigungsverfahren auf der Webseite der KÜS Technik GmbH.

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